Unternehmenseigentum

Ein Unternehmen kann heute gleichbehandelt werden wie eine Ware. Es wird verkauft oder vererbt. Weder die Kaufkraft noch die Blutsverwandtschaft sind jedoch ein geeignetes Verfahren, um einen fähigen Nachfolger zu garantieren. Im Sinne der Dreigliederung hat anstelle von Kauf und Vererbung die «Fähigkeits- und Werteverwandschaft» zu treten. Ein zurücktretender Unternehmer wird dadurch seine Firma weder verkaufen noch vererben, sondern an einen fähigen Nachfolger übertragen. Damit wird ein neuer Eigentumsbegriff eingeführt, der in der Praxis von Stiftungsunternehmen und anderen Unternehmens-Modellen teilweise schon praktiziert wird.

 

Materialien zum Thema

M.Theurillat(2023) Eigentum auf Zeit. Als PDF >herunterladen.

 

Initiativen und Einrichtungen

Die hier vorgestellten Initiativen und Einrichtungen versuchen Schritte in diese Richtung zu fördern oder selbst zu unternehmen.

L’Aubier
Die Gründer von L’Aubier suchten nach einer Möglichkeit, ihr Unternehmen nicht in Abhängigkeit der Kapitalgeber geraten zu lassen. Weiter waren sie sich auch darüber im klaren, dass Unternehmenseigentum nicht vererbt werden darf. Auf der Suche nach einer entsprechenden Rechtsform entwickelten sie eine Mischform zwischen Verein und Aktiengesellschaft. Durch diese wird die Unternehmensverantwortung an die jeweilige Leitung gebunden.

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Purpose Schweiz
Die Initiatve Purpose Schweiz setzt sich für die Entwicklung von neuen Rechtsformen ein, welche es ermöglichen, dass das Steuerrad jeweils bei den aktiven Unternehmern bleibt und Gewinne nicht zum Selbstzweck werden.  

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